Der „Fotoklub Stralsund“ besteht seit  Februar 1992 .

Er ist der Fortbestand auf der Grundlage des Mitgliederbestandes des „Fotozirkel Volkswerft“ (gegründet am 14.11.1951) 

und des Fotozirkels des Kulturbundes der DDR (gegründet  in  1953).

Nach 1993  traten ehemalige Fotofreunde des Fotozirkels des Klinikums der Hansestadt Stralsund (gegründet 1982)

und andere interessierte Fotofreunde dem „Fotoklub Stralsund“ bei.

Arbeitsweise

Der Fotoklub ist  im Sinne des Prinzips der Gemeinnützigkeit tätig.

Die Struktur im Fotoklub hat keine betriebswirtschaftliche Form, es werden keine Konten geführt.

Der „Fotoklub Stralsund“ hat in seiner bestehenden Form keine Eintragung im Vereinsregister und entspricht  damit einem nicht rechtsfähigen Verein gemäß §54  BGB.

Die fotografische und die damit zusammenhängende Tätigkeit eines jeden Mitgliedes des Fotoklubs besteht darin, unter Beachtung der für diese Bereiche gültigen Gesetze

eine sinnvolle fotografische Freizeitgestaltung auszuüben.

Die Leitung des Fotoklubs obliegt dem von den Mitgliedern gewählten Leiter.

Zur Unterstützung als Vertreter und Administrator  werden zwei weitere Mitglieder  gewählt.

Die Mitglieder arbeiten fotografisch eigenständig. Für die Klubarbeit treffen sie sich unverbindlich gemäß abgestimmter Festlegungen.

Aufgaben im Interesse des Klubs werden in Abstimmung mit einfacher Mehrheit getroffen, organisiert und ausgeführt.

Die Treffen bilden keine politische Plattform.

Die Mitgliedschaft im Fotoklub ist für jedermann möglich, sie ist parteien- und religionsunabhängig.

Der Fotoklub pflegt im Rahmen seiner Möglichkeiten Kontakte zu staatlichen

Institutionen,  der Presse, anderen Klubs und Vereinen, ggf. auch  international.

Er präsentiert Teile seiner Arbeiten in finanzieller Selbstbeteiligung der Mitglieder für die interessierte Gesellschaft, im Internet und auf fotografischen Veranstaltungen.